Unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft
«Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan»
Wer unserem Verein beitritt, hat die Möglichkeit mit anderen gemeinsam gutes zu tun an Menschen die weniger haben als das Nötige zum Leben. Unsere Hilfe ist unkompliziert, direkt und ohne bürokratische Verluste.
Jeder Rappen kommt direkt den Notleidenden Kindern und Erwachsenen zu gut.
Sie tun ein gutes Werk mit Ihrem Dabeisein!
Wollen Sie Mitglied werden?
Wir freuen uns über Jede/n, die/der bereit ist mitzuhelfen, dass aus Notleidenden fröhlichere Menschen werden. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie den Verein mit einem jährlichen Betrag von Fr.100.- ( höhere Beiträge sind selbstverständlich auch möglich ) bei der Erfüllung der gestellten Ziele.
Da unserem Verein die staatliche Steuerbefreiung zugesprochen wurde, können auch unsere Spender in der Steuererklärung diese Spendengelder geltend machen. (Siehe Info: Steuerbefreiung)
Wenn Sie uns anrufen oder schreiben, senden wir Ihnen ein Anmeldeformular zum Ausfüllen zu.
Info zur Steuerbefreiung: «Freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Verein Hilfe und Hoffnung für Kinder in Not können steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn die Zuwendungen in der Steuerperiode Fr. 100.- erreichen (§ 40 lit. k StG und Art. 33a Bst. i DBG). Der Abzug darf insgesamt 20% des Reineinkommens nicht übersteigen (§ 40 lit. k StG; und Art 33a Bst. i DBG). Juristische Personen können freiwillige Leistungen bis zu 20% des steuerbaren Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen (§ 69 lit. c StG; Art. 59 Abs.1 Bst. c DBG).»